1. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Soweit einzelne Geschäftsbedingungen nur für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung finden, wird hierauf gesondert hingewiesen.
3. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und arobemed in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen u.s.w.. Dies gilt unabhängig davon, ob die Angaben mündlich oder in Textform erfolgt sind.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis von arobemed, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens arobemed ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
5. arobemed ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote von arobemed sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
arobemed ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Ihnen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an Sie erklärt werden.
3. Für Verträge mit den in § 1 Ziff. 2 genannten Kunden gilt: Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von arobemed. Dies gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht von arobemed zu vertreten ist.
Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell schon geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
5. § 454 BGB und § 455 BGB finden keine Anwendung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. arobemed behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Sie als Kunde sind verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Ebenso verpflichtet Sie sich, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes arobemed mitzuteilen.
3. Übersteigt der Wert der für arobemed bestehenden Sicherheiten deren Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, ist arobemed auf Verlangen Ihrerseits zur Freigabe der Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Wertes bis zur Grenze 120% der noch offenen Forderungen nach ihrer Wahl verpflichtet.
4. Sie verpflichten sich, arobemed einen Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen.
5. arobemed ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in Ihrem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. In der Zurücknahme und im Falle der Pfändung der Ware durch arobemed liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die durch die Rücksendung der Ware anfallenden Transportkosten tragen Sie. arobemed ist nach Rückerhalt der Ware berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
6. Sie sind berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Sie treten bereits jetzt an arobemed alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die Ihnen durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. arobemed nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung sind Sie zur Einziehung der Forderung ermächtigt. arobemed behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen und in Zahlungsverzug geraten.
7. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch arobemed sind Sie nicht mehr befugt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
arobemed ist dann berechtigt, die Ihnen erteilte Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus Weiterveräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forderung selbst einzuziehen. Im Falle einer Weiterverarbeitung bleibt arobemed Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
§ 4 Vergütung
1. Der von arobemed angebotene Kaufpreis ist bindend. Der angegebene Produktpreis beinhaltet keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert gerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro.
2. Für Verträge mit den in § 1 Ziff. 2 genannten Kunden gilt:
a) arobemed behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
b) arobemed ist berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluss zu ändern, falls die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren sich nachweislich geändert haben oder der Lieferant von arobemed nachweislich die Preise erhöht hat.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen, verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ermittelt sich aus dem Rechnungsnettobetrag.
2. Sie können den Kaufpreis per Vorkasse oder Nachnahme leisten, es sei denn, es wird im Einzelfall Lieferung gegen Bankeinzug oder auf Rechnung vereinbart. arobemed ist nicht verpflichtet Schecks und Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber.
3. arobemed behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges Ihrerseits Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener, Schäden zu verlangen.
4. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Sie sind nicht berechtigt, gegenüber arobemed mit Forderungen aufzurechnen, sofern die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Haben Sie arobemed bei Auftragserteilung über Ihre Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für arobemed nicht erkennbar gewesen, so kann arobemed ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist arobemed zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Sie haben während eines Verzuges die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Befinden Sie sich mehr als 30 Tage in Verzug und mahnt arobemed Sie an, sind Kosten je Mahnung in Höhe von mindestens 12,- EUR und zuzüglich etwaiger weiterer Inkassokosten von Ihnen zu erstatten.
8. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber (Käufer) gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Ferner sind wir in solchem Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 6 Lieferung
1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt haben.
2. arobemed ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Enthält eine Bestellung nicht lieferbare Artikel, wird sie ohne Rücksprache soweit vorhanden ausgeführt, wenn der Kunde bei der Bestellung nicht ausdrücklich auf andere Lieferwünsche hinweist. Nicht mitgelieferte Artikel werden nur durch Neuauftrag nachgeliefert.
3. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs tragen Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
4. Für Verträge mit den in § 1 Ziff. 2 genannten Kunden gilt: Ereignisse höherer Gewalt berechtigt arobemed, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen, politische Auseinandersetzungen oder sonstige Umstände gleich, die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei arobemed oder einem Vorlieferanten eintreten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob arobemed zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wolle. Erklären sich arobemed nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.
5. Für alle Kunden, für die in § 1 Ziff. 2 genannten Kunden bei Vorliegen der Voraussetzungen aus Ziff. 4 jedoch erst nach Ablauf von 3 Monaten gilt:
Falls arobemed schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde arobemed eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
arobemed haftet in diesem Falle nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von arobemed zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzung, ist die Haftung von arobemed auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beruht der von arobemed zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet arobemed nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist in diesem Falle die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich arobemed die Wahl des Transportweges und –mittels vor.
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Paketdienst, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsräume, geht jede Gefahr auf den Auftraggeber über. Sie als Kunde tragen auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für eine Sendung, deren Warenwert über 50 Euro liegt, sind wir berechtigt, eine Transportversicherung abzuschließen.
§ 7 Gewährleistung
1. arobemed erfüllt nach seiner Wahl wegen Mängel an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach.
Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie grundsätzlich nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht Ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Sie haben arobemed offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Es trifft Sie die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von arobemed zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung Ihrerseits beruhen, sind Sie verpflichtet, sämtliche arobemed entstandene Kosten, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
5. Für Verträge mit den in § 1 Ziff. 2 genannten Kunden gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, soweit arobemed keine Arglist vorwerfbar ist.
6. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die ausdrücklich von uns genannten Produkthinweise oder Beschreibungen als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. arobemed haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, ferner für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Schäden, die auf Arglist beruhen.
2. Im übrigen haftet arobemed nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen, es sei denn, die Haftung beruht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall haftet arobemed auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt auch für deliktische Ansprüche.
3. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer schadensmindernde Maßnahmen durch Sie hätte verhindert werden können oder soweit der Schaden auf einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware beruht.
4. Soweit Verkaufsgegenstand Naturprodukte sind, übernimmt arobemed keine Haftung für Schäden, die durch unkorrekte Lagerung bei dem Kunden verursacht werden. Die Kräuter/Rohdrogen etc. müssen sofort nach Eingang aus dem Transportbeutel ausgepackt, bei Bedarf nachgetrocknet, trocken und lichtgeschützt gelagert werden.
5. Verpackungs- und abfüllungsbedingt kann es bei unseren Produkten zu Mengenabweichungen von +/- 5% kommen.